Teilnahmebedingungen:

Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Für Behinderte mit Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. anzuwenden. Alle weiteren Angaben beziehen sich auf alle Geschlechter. Jeder Schwimmer muss seine Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, welches nicht älter als ein Jahr ist. Dies ist mit der Meldung, spätestens bei Abholung der Startunterlagen am Wettkampftag zu versichern. Das Meldegeld fällt an den SSV. Teilnehmer, die nicht für einen Verein starten, müssen die Erklärung zu Sportgesundheit und Haftungsausschluss am Wettkampftag bei Abholung der Startunterlagen ausfüllen und unterschreiben. Mit der Unterschrift wird zudem versichert, dass das in der Ausschreibung definierte Zeitlimit akzeptiert wird. Bei
Teilnehmern unter 18 Jahren ist vor Ort die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. Den Veranstalter und Ausrichter des Wettkampfes trifft keine Haftung, falls sich herausstellt, dass eine Sportgesundheit nicht vorliegt. Die Wassertemperatur muss mindestens 16 °C betragen.
Bei Wassertemperaturen unter 19,5 °C sind Sportler der Jahrgänge 2005 und jünger nicht startberechtigt. Bei besonderen Wettersituationen oder Wassertemperaturen sowie nicht ausreichender Wasserqualität z.B. durch Blaualgen etc. muss der Wettkampf ausfallen. Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung bzw. einzelner Wettkämpfe wird kein Meldegeld zurückgezahlt. Es besteht zudem kein Anspruch auf Ersatz anderer Kosten (wie z.B. Hotel- oder Reisekosten). Alle Wettkämpfe werden nach der Ein-Start-Regel durchgeführt. Schwimmer, die vor dem Startsignal starten, werden disqualifiziert.
Den Anweisungen des Veranstalters und Ausrichters sowie der Wettkampfrichter, Wettkampfhelfer und des Wasserrettungsdienstes ist Folge zu leisten. Vor jedem Wettkampf führt der Schiedsrichter oder eine von ihm bestimmte Person eine Wettkampfbesprechung mit den Schwimmern durch. Die Teilnahme an dieser Besprechung ist für alle am Wettkampf beteiligten Schwimmer Pflicht.